EStG: § 18 Abs 1 Z 2
Die bloße Vinkulierung eines Erlebensversicherungsvertrages soll dann keine steuerschädliche Abtretung - welche innerhalb der Mindestlaufzeit von fünfzehn Jahren eine
Seite 220
EStG: § 18 Abs 1 Z 2
Die bloße Vinkulierung eines Erlebensversicherungsvertrages soll dann keine steuerschädliche Abtretung - welche innerhalb der Mindestlaufzeit von fünfzehn Jahren eine
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