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Einstweilige Verfügung (§ 75 III. TN) bei behaupteter Veräußerung der angefallenen Liegenschaft

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 208 Heft 7 v. 1.7.1984

ABGB: § 75 III. TN EO: § 384 Abs 3

Die noch nicht verbücherte Veräußerung der im Erbweg angefallenen Liegenschaft hindert nicht die Erlassung und Anmerkung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes durch eine einstweilige Verfügung gem § 75 III. TN.

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