ABGB: § 75 III. TN EO: § 384 Abs 3
Die noch nicht verbücherte Veräußerung der im Erbweg angefallenen Liegenschaft hindert nicht die Erlassung und Anmerkung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes durch eine einstweilige Verfügung gem § 75 III. TN.