ABGB § 879 Abs 3
Die Regelung, daß der Leasingnehmer trotz Untergang des Leasinggegenstandes zur Weiterzahlung der Leasingraten verpflichtet ist, ist für das Finanzierungsleasing typisch und nicht als sittenwidrig zu beanstanden.
ABGB § 879 Abs 3
Die Regelung, daß der Leasingnehmer trotz Untergang des Leasinggegenstandes zur Weiterzahlung der Leasingraten verpflichtet ist, ist für das Finanzierungsleasing typisch und nicht als sittenwidrig zu beanstanden.