Lücken im Steuerrecht können durch Analogieschluß auch mit steuerverschärfender Wirkung gefüllt werden. Das Gebot der Rechtssicherheit wird dadurch nicht verletzt.
BFH 20. 1. 1983, IV R 175/79
Anmerkung: Mit diesem Urteil hat der BFH zu einer seit langem strittigen Frage Stellung genommen. Im Gegensatz zur deutschen Lehre, die die Analogie zu Lasten des Stpfl überwiegend ablehnt, halten Doralt - Ruppe (Steuerrecht, II, 129) ein absolutes Verbot belastender Analogie für nicht begründbar.