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Ermäßigter Steuersatz nur bei abgrenzbarer Sondertätigkeit

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 190 Heft 6 v. 1.6.1984

EStG § 37 Abs 2 Z 1

Voraussetzung für die Tarifbegünstigung des § 37 Abs 2 Z 1 EStG ist bei Gewinnbetrieben das Vorliegen einer abgrenzbaren Sondertätigkeit, die aus dem Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes herausfällt und von der übrigen Berufstätigkeit des Stpfl wesensmäßig verschieden ist.

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