EStG § 37 Abs 2 Z 1
Voraussetzung für die Tarifbegünstigung des § 37 Abs 2 Z 1 EStG ist bei Gewinnbetrieben das Vorliegen einer abgrenzbaren Sondertätigkeit, die aus dem Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes herausfällt und von der übrigen Berufstätigkeit des Stpfl wesensmäßig verschieden ist.