vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abzugsfähigkeit einer Geldstrafe

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 190 Heft 6 v. 1.6.1984

Geldstrafen wegen Zuwiderhandelns gegen das UWG sind als Betriebsausgaben abziehbar.

BFH 21. 11. 1983, GrS 2/82

Anmerkung: Mit Beschluß des Großen Senats rückt der BFH von der bisherigen Auffassung ab, nach der es wegen der Einheit der Rechtsordnung nicht vertretbar erschien, Strafen durch Zulassung der steuerlichen Abziehbarkeit teilweise auf die Allgemeinheit zu überwälzen. Ob nach Meinung des BFH alle Geldstrafen als Betriebsausgaben in Betracht kommen, lassen die Entscheidungsgründe nicht eindeutig erkennen, doch weisen sie in diese Richtung (vgl dazu auch Tanzer, Die gewinnmindernde Abzugsfähigkeit von Geldstrafen im Abgabenrecht, Wien 1983).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!