EStG § 4 Abs 1, § 5
Handelsvertreter dürfen steuerlich keine Rückstellungen für künftigen Aufwand zur Kundenbetreuung bilden, die sie auf Grund des Handelsvertretervertrages auch im Interesse des Unternehmens zu leisten verpflichtet sind.
BFH 24. 11. 1983 - I R 150/77