EStG § 4 Abs 1, § 5
Ein Unternehmen der elektronischen Datenverarbeitung kann nicht deshalb Beträge in seiner Bilanz passivieren, weil es sich dem Kunden gegenüber verpflichtet hat, die in einem Jahr gespeicherten Daten noch eine bestimmte Anzahl von Jahren bereitzuhalten, und dadurch Speicherungs- und Sicherungskosten entstehen.