Werfen langfristige Wertpapiere gemessen an den Refinanzierungskosten keine ausreichenden Zinsen ab, so muß den daraus entstehenden Verlusten durch eine Rückstellung Rechnung getragen werden.
BGH 1. 3. 1982 - II ZR 23/81 (BB 1982, 1527)
In dem vom deutschen BGH entschiedenen Fall hat eine Bank für drohende Verluste aus Refinanzierungskosten im Jahresabschluß 1979 keine Rückstellung gebildet.