EStG § 4 Abs 1, § 5
Ist im hohen Maß wahrscheinlich, daß eine Patentrechtsverletzung vorliegt und hat sich der Patentinhaber bereits Schadenersatzansprüche vorbehalten, dann ist der vorsichtige Kaufmann verpflichtet, eine Rückstellung wegen Patentverletzung zu bilden.