Besteht an einem Gebäude Miteigentum und ist die Miteigentümergemeinschaft Unternehmer, dann stellt sich die Frage, inwieweit die Veräußerung eines Miteigentumsanteils nach Errichtung (Großreparatur) des Gebäudes zu einer Rückgängigmachung des Vorsteuerabzuges führt.