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Kündigungsschutz für Invalide

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 182 Heft 6 v. 1.6.1984

IEinstG: § 8

Der Kündigungsschutz nach dem IEinstG besteht nur dann, wenn der zu Kündigende im Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung Beschäftigter iS dieses Gesetzes war.

EA Wien 30. 1. 1984, VI Re 295/83

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