DHG § 2
OGH 18. 10. 1983, 4 Ob 113/82 (KG Steyr 20. 4. 1982, 5 Cg 4/82-16; ArbG Kirchdorf/Krems 5. 2. 1982, Cr 166/81-9)
Sachverhalt: Der Lenker eines Sattelzuges konnte diesen durch ein Fehlverhalten nur mehr so zum Stillstand bringen, daß sich die rechten Räder des Fahrzeuges schon auf der an den Pannenstreifen angrenzenden Wiese befanden. Als er aus dieser Stellung wieder anfahren wollte, gab das Erdreich nach und der Sattelzug kippte um, wodurch Fahrzeug und Ladung beschädigt wurden. Beide Vorinstanzen sahen in der Handlungsweise des Lenkers eine grobe Fahrlässigkeit, der OGH nur einen minderen Grad des Versehens.