vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anrechnung gem § 1155 ABGB

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 179 Heft 6 v. 1.6.1984

ABGB § 1155 Abs 1

1. Die Anrechnungspflicht iSd § 1155 Abs 1 ABGB greift nur insoweit Platz, als der Arbeitnehmer eine sich ihm konkret bietende, zumutbare Verdienstmöglichkeit absichtlich, dh um die Anrechnung zu verhindern, ausschlägt oder es in der gleichen Absicht unterläßt, sich um einen anderen Verdienst zu bemühen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!