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Literaturrundschau

ArbeitsrechtRdW 1984, 178 Heft 6 v. 1.6.1984

Schadenersatz aus Meldepflichtverletzungen

Mit dem Schadenersatz des Arbeitgebers bei Unterlassung der Anmeldung zur Sozialversicherung (§ 33 Abs 1 ASVG) sowie der Unfallsmeldung (§ 363 Abs 1 ASVG) und dessen Minderung bei Mitverschulden des Arbeitnehmers befaßt sich Gruber in DRdA 1984, 119 ff. Er kommt dabei zum Ergebnis, daß der Schutzzweck der Meldevorschriften in aller Regel eine solche Verminderung bei verschuldeter Unkenntnis des Arbeitnehmers von der Meldepflichtverletzung verbiete und auch bei deren Kenntnis das weitaus überwiegende Verschulden am Rentenausfall dem Arbeitgeber zuschiebe. Daran könne auch eine Zustimmung des Arbeitnehmers zur Meldepflichtverletzung nichts ändern. Die Unkenntnis des Arbeitgebers von einer bei einem engeren Mitarbeiter oder dem unmittelbaren Vorgesetzten abgegebenen Krankmeldung könne den Arbeitgeber nur dann entlasten, wenn er seine und die Schuldlosigkeit dieser Personen an seiner Unkenntnis nachweist. Der durch § 88 Abs 2 ASVG in Richtung einer Versorgung bedürftiger Angehöriger konkretisierte Schutzzweck der Meldevorschriften schließe eine Anrechnung des Verschuldens des Arbeitnehmers bei der Bemessung der Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen aus.

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