Der sich für 1984 bei Aufwendungen von 133,2 Mrd S und Erträgen von 98,7 Mrd S der Pensionsversicherungsträger ergebende Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung von 35,5 Mrd S (der einem Anteil am Aufwand von 26,6 % entspricht) würde sich ohne Reformmaßnahmen nach Schätzungen bis 1990 auf 83,9 Mrd S (Aufwendungen von 202,8 Mrd S und Erträge von 121,9 Mrd S; Anteil 41,4 %) erhöhen. Vor dem Hintergrund dieser finanziellen Entwicklung wurde vom Sozialminister im April der Entwurf einer Pensionsreform vorgelegt, die eine Senkung des Bundesbeitrages insb durch folgende Maßnahmen zum Ziel hat: