vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Zuständigkeit des Zentralbetriebsrates (§ 113 Abs 4 ArbVG)

ArbeitsrechtWolfgang HolzerRdW 1984, 173 Heft 6 v. 1.6.1984

A. Einleitung

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der letzten Jahre haben es mit sich gebracht, daß ein betriebsverfassungsrechtliches Problem öffentliche Aufmerksamkeit erregt, das in der wissenschaftlichen Diskussion seit der Einführung des Zentralbetriebsrates als Belegschaftsorgan in Unternehmen mit mehreren Betrieben durch das BRG 1947 immer wieder behandelt wurde. Es geht dabei um die Frage nach der Kompetenz des Zentralbetriebsrates im Rahmen der Mitwirkungsrechte der Belegschaft und insb um die Abgrenzung dieser Zuständigkeit von den Befugnissen der Belegschaftsorgane in den einzelnen Betrieben eines Unternehmens. Gerade im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung großer Wirtschaftsbereiche, wie sie heute vor sich geht, die auch zur Stillegung einzelner Betriebsstätten führt, zeigt sich deutlich, daß die Interessen der Belegschaft des Gesamtunternehmens, zu deren Wahrung der Zentralbetriebsrat berufen ist, keinesfalls mit den Interessen der Belegschaft einzelner Betriebe des Unternehmens korrespondieren müssen. In jüngster Zeit kommt es vielmehr häufig zu Frontstellungen zwischen einem Zentralbetriebsrat und Betriebsräten einzelner Betriebe. Solche Konfliktsituationen werfen zwangsläufig die Frage nach der gesetzlichen Kompetenzverteilung auf, wobei nicht zuletzt auch die Arbeitgeberseite ein eminentes Interesse daran hat, ihre betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten gegenüber dem zuständigen Belegschaftsorgan zu erfüllen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!