I. Allgemein
Der Handel führte immer wieder Beschwerde darüber, daß termingebundene Abschnittsverkäufe durch Sonderverkaufsveranstaltungen kurz vor den Abschnittsverkaufsterminen zeitlich vorweggenommen wurden und dies zu einer wirtschaftlichen Entwertung der termingebundenen Abschnittsverkäufe führte. Mit der Novelle der AusvV, BGBl 1982/642 - die hier in der Folge näher untersucht werden soll - wurde diesem Bedürfnis Rechnung getragen.