vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tagesrouten als Reisen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 160 Heft 5 v. 1.5.1984

EStG § 4 Abs 5

Liegt bei Zurücklegen von Tagesrouten, bei denen von einem Betätigungsort aus unmittelbar der nächste Betätigungsort aufgesucht werden muß, wenigstens einer der dabei berührten Zielpunkte jenseits des Ausmaßes von 20 bis 25 km Entfernung vom Betrieb, so liegt eine „Reise“ iSd § 4 Abs 5 EStG vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!