KO idF vor 1. 7. 2010 § 47
Die Frage der Zulänglichkeit der Masse zur Befriedigung aller Masseforderungen ist nicht schon im Titelprozeß, sondern erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Befriedigung oder Exekutionsführung zu prüfen.
KO idF vor 1. 7. 2010 § 47
Die Frage der Zulänglichkeit der Masse zur Befriedigung aller Masseforderungen ist nicht schon im Titelprozeß, sondern erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Befriedigung oder Exekutionsführung zu prüfen.