VerG § 7
GenG §§ 1, 8
Nicht untersagte Idealvereine mit gesetzwidrigem Zweck sind auch rechtlich existent, weil dies der Verkehrsschutz erfordert.
VerG § 7
GenG §§ 1, 8
Nicht untersagte Idealvereine mit gesetzwidrigem Zweck sind auch rechtlich existent, weil dies der Verkehrsschutz erfordert.