I. Einführung
Das Wiener VN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf vom 11. 4. 1980 geht letztlich auf Vorarbeiten zurück, die 1931 vom Internationalen Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts in Rom (Unidroit), damals einer Institution des Völkerbundes, begonnen wurden. Nach zwei Konferenzen in Den Haag kam es 1964 zu zwei Übereinkommen zur Einführung einheitlicher Gesetze a) über den internationalen Kauf beweglicher körperlicher Sachen und b) über den Abschluß von Kaufverträgen über solche Sachen. Diese Übereinkommen wurden nur von etwa 10 Staaten ratifiziert und stehen zwischen diesen (zB auch in der BRD) in Geltung.