Mit Erl 22. 2. 1984, AÖF 67, hat das BMF eine Zusammenstellung der Befreiungsbestimmungen auf dem Gebiete der Stempel- und Rechtsgebühren sowie der Verkehrsteuern in Ergänzung der bereits mit AÖF 1983/71 bekanntgegebenen Befreiungen kundgemacht.
Mit Erl 22. 2. 1984, AÖF 67, hat das BMF eine Zusammenstellung der Befreiungsbestimmungen auf dem Gebiete der Stempel- und Rechtsgebühren sowie der Verkehrsteuern in Ergänzung der bereits mit AÖF 1983/71 bekanntgegebenen Befreiungen kundgemacht.