Mit Erl 28. 2. 1984, AÖF 1984/73, hat das BMfFJK Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an unverschuldet in Not geratene Familien erlassen. Voraussetzungen für eine solche Zuwendung sind insbesondere der Tod eines Elternteiles, der Eintritt einer länger währenden Erwerbsunfähigkeit des Familienerhalters, Verlust von Wohnraum oder Hausrat durch Naturereignis oder Brand und Unfall eines Familienmitgliedes mit hohen Kosten zur Beseitigung der Unfallfolgen. Durch eines dieser besonderen Ereignisse muß eine Notsituation der Familie eingetreten sein. Ist die Familie ohne Zuwendung nicht in der Lage, diese Notsituation zu überwinden, können zins- oder amortisationsbegünstigte Gelddarlehen, Annuitäten- oder Zinsenzuschüsse oder sonstige Geldzuwendungen gewährt werden. Ansuchen sind an das BMf Familie, Jugend und Konsumentenschutz zu richten.