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Kündigung wegen langer Krankheit

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 117 Heft 4 v. 1.4.1984

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 lit a

In lang andauernden Krankenständen (hier: 3 Jahre) sind in der Person des Arbeitnehmers gelegene Umstände iSd § 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG zu sehen, welche die Kündigung als gerechtfertigt erscheinen lassen.

EA Feldkirch 29. 2. 1984, Re 53/83

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