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Keine Betriebsnachfolgehaftung gem § 67 Abs 4 ASVG bei Erwerb im Konkurs oder Exekutionsverfahren

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 108 Heft 4 v. 1.4.1984

ASVG § 67 Abs 4

Betriebsnachfolge iS des § 67 Abs 4 ASVG liegt nur dann vor, wenn die wesentlichen Betriebsmittel auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes mit dem Betriebsvorgänger erworben werden. Der Erwerb im Konkurs oder im Zwangsvollstreckungsverfahren begründet daher keine Erwerberhaftung nach § 67 Abs 4 ASVG.

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