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Keine Zuzugsbegünstigung nach Beendigung der inländischen Erwerbstätigkeit

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 96 Heft 3 v. 1.3.1984

EStG § 103

Die Zuzugsbegünstigung ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz in das Inland verlegt, um im Inland erwerbstätig zu werden. Dies erfährt auch dadurch keine Änderung, daß der vormals aus dem Ausland zugezogene Steuerpflichtige nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit weiterhin im Inland bleibt.

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