EStG § 68 Abs 1
Die Bedienung eines Buchungs-Kleincomputers der Type Adler TA 10 stellt keine im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen außerordentliche Erschwernis dar. Die durch die Bedienung des Gerätes aus Gründen der Konzentration entstehenden Streßsituationen sowie die durch das Gerät verursachte Lärmbelästigung erreichen nicht den Grad einer außerordentlichen Erschwernis.