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Beruflich veranlaßte Reisen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 63 Heft 2 v. 1.2.1984

EStG § 16 Abs 1 Z 9

Als beruflich veranlaßte Reisen nach § 16 Abs 1 Z 9 sind nur solche anzusehen, bei denen eine größere Entfernung (Grenze etwa 25 Straßenkilometer) zurückgelegt wird.

VwGH 20. 9. 1983, 81/14/156

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