EStG § 16 Abs 1 Z 9
Als beruflich veranlaßte Reisen nach § 16 Abs 1 Z 9 sind nur solche anzusehen, bei denen eine größere Entfernung (Grenze etwa 25 Straßenkilometer) zurückgelegt wird.
VwGH 20. 9. 1983, 81/14/156
EStG § 16 Abs 1 Z 9
Als beruflich veranlaßte Reisen nach § 16 Abs 1 Z 9 sind nur solche anzusehen, bei denen eine größere Entfernung (Grenze etwa 25 Straßenkilometer) zurückgelegt wird.
VwGH 20. 9. 1983, 81/14/156