Amtswegige Fortschreibung
Gegen eine rein fiskalisch motivierte Ermessensübung bei der amtswegigen Fortschreibung (Neufeststellung des Einheitswertes) wendet sich Ritz im Rahmen einer Abhandlung über „Die Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung“ in der ÖStZ 1983, 292. Eine amtswegige Fortschreibung auch zugunsten des Abgabepflichtigen sei - in Übereinstimmung mit Stoll - zB dann gerechtfertigt, wenn die rechtzeitige Antragstellung aus entschuldbaren Gründen unterblieben sei und sich daraus für den Steuerpflichtigen wesentlich unbillige Auswirkungen ergeben.