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Vorbereitungshandlungen einer Kapitalgesellschaft sind gewerblich

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 31 Heft 1 v. 1.1.1984

§ 1 Abs 2 GewStG

Jede Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft, somit auch Vorbereitungshandlungen mit dem Ziel, die satzungsmäßige Tätigkeit ausüben zu können, gilt in vollem Umfang als Gewerbebetrieb.

VwGH 21. 9. 1983, 81/13/0141

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