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Bezug der Eigentumswohnung nach Fertigstellung, aber vor grundbücherlicher Eintragung -Zurechnung und Bewertung

SteuerrechtRdW 1984, 27 Heft 1 v. 1.1.1984

Eigentumswohnungen werden oft noch vor Fertigstellung gekauft, nach der Fertigstellung wird die Wohnung zwar bezogen (übergeben), erst Jahre nach der Übergabe kommt es zum Abschluß des Wohnungseigentumsvertrages und zur Einverleibung des Käufers in das Grundbuch.

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