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Anhebung der Umsatzsteuersätze zum 1. 1. 1984 -Übergangsfragen

SteuerrechtEmil CaganekRdW 1984, 23 Heft 1 v. 1.1.1984

I. Die neuen Steuersätze

Durch das BG v 29. 11. 1983, BGBl 587, wurden sämtliche Umsatzsteuersätze mit Wirkung ab 1. 1 1984 angehoben. Es erhöhen sich

der Normalsteuersatz von 18 % auf 20 %,der ermäßigte Steuersatz von 8 % auf 10 %,

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