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Verweigerung der Zustimmung zur Bilanzänderung - Neue Tendenzen der Rechtsprechung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 390 Heft 12 v. 1.12.1984

EStG § 4 Abs 2

Die Zustimmung zur Bilanzänderung kann - bei unveränderter Sachlage - zu Recht versagt werden, wenn durch die Bilanzänderung ausschließlich oder in erster Linie erst nach Einreichung der Einkommensteuererklärung erkannte Steuernachteile ausgeglichen werden sollen.

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