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Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1984, 390 Heft 12 v. 1.12.1984

Im BGBl 1984/425 (AÖF 1984/242) wurde das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen kundgemacht.

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