Im BGBl 1984/425 (AÖF 1984/242) wurde das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen kundgemacht.
Im BGBl 1984/425 (AÖF 1984/242) wurde das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen kundgemacht.