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Betriebsratskündigung durch Ausgleichsverwalter

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 382 Heft 12 v. 1.12.1984

ArbVG § 121

Eine wirksame Beendigung des Dienstverhältnisses eines Betriebsratsmitgliedes kann auch bei Kündigung durch den Ausgleichsverwalter erst nach Zustimmung des Einigungsamtes erfolgen.

EA Wien 7. 8. 1984, II Re 249/84

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