ArbVG § 105 Abs 3
Die Nichteinhaltung der Arbeitszeit und die Verleitung eines Anfängers, dasselbe zu tun, berechtigen zur Kündigung.
EA Wien 9. 7. 1984, VI Re 83/84
ArbVG § 105 Abs 3
Die Nichteinhaltung der Arbeitszeit und die Verleitung eines Anfängers, dasselbe zu tun, berechtigen zur Kündigung.
EA Wien 9. 7. 1984, VI Re 83/84