ArbVG § 121
Das Fernbleiben eines Betriebsratsmitglieds von der Arbeit infolge Trunkenheit stellt nach einer bereits erfolgten Ermahnung einen Kündigungsgrund dar.
EA Salzburg 6. 8. 1984, Re 38/84
ArbVG § 121
Das Fernbleiben eines Betriebsratsmitglieds von der Arbeit infolge Trunkenheit stellt nach einer bereits erfolgten Ermahnung einen Kündigungsgrund dar.
EA Salzburg 6. 8. 1984, Re 38/84