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Freizeitgewährung und Bildungsfreistellung für Betriebsräte

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 381 Heft 12 v. 1.12.1984

ArbVG §§ 116, 118

Die Teilnahme an einer Betriebsrätekonferenz, die sich branchenbezogen mit Fragen des Arbeitnehmerschutzes und der Unfallverhütung sowie der aktuellen Lohnbewegung befaßt, begründet keinen Anspruch auf Freizeitgewährung iSd § 116 ArbVG.

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