ArbVG-Novelle
Der Sozialminister hat im November den Interessenvertretungen eine umfangreiche Punktation zur Novellierung des Arbeitsverfassungsgesetzes zugeleitet, die nunmehr Gegenstand von Sozialpartner-Expertengesprächen ist. Darin sind neben einer Erweiterung der zustimmungspflichtigen Maßnahmen iSd § 96 um die automationsunterstützte Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung von Arbeitnehmerdaten (insb PIS) ua auch eine Verstärkung des Kündigungsschutzes (Interessenabwägung zwischen Nachteil für Betrieb durch Weiterbeschäftigung und jenem für Arbeitnehmer durch Kündigung, Ausdehnung auf Betriebe mit weniger als fünf Arbeitnehmern) sowie bei der Mitwirkung im Aufsichtsrat eine Aufhebung der „doppelten Mehrheit“ bei Vorstandsbestellung und Wahl des Vorsitzenden und seines ersten Stellvertreters vorgesehen.