Hat sich ein Stpfl in einem notariellen Vertrag verpflichtet, seinen Kindern Geldbeträge zu schenken, die von den Kindern dem Vater laut Vertrag sogleich als Darlehen zur Verfügung gestellt werden, so liegt keine Schenkung mit einem anschließenden Darlehensvertrag vor, sondern nur ein Schenkungsversprechen. Die auf Grund des Schenkungsversprechen geleisteten Zinsen sind nicht abziehbare Aufwendungen.