1. Problemstellung
a) Im vorletzten Heft dieser Zeitschrift1) habe ich die gebührenrechtlichen Aspekte von Vereinbarungen behandelt, die zwischen den Ehegatten bzw den ehemaligen Ehegatten anläßlich der Scheidung (Aufhebung, Nichtigerklärung) der Ehe getroffen werden. Das Schwergewicht meiner Ausführungen lag bei der Analyse der vom Gesetzgeber für den Fall der einvernehmlichen Scheidung der Ehe gem § 55 a Abs 2 EheG geforderten "Vereinbarung". Der Titel meines Beitrages lautete demzufolge auch "Die @$Scheidungsfolgen-Vereinbarung' (§ 55 a Abs 2 EheG) in gebührenrechtlicher Sicht".