vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Spätere Bekanntgabe der Entlassungsgründe

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 350 Heft 11 v. 1.11.1984

AngG § 27 Z 1

1. Die Entlassungsgründe müssen nicht schon in der Entlassungserklärung angegeben werden. Der Arbeitgeber kann sich auch noch auf Umstände berufen, die er erst nach der Entlassungserklärung erfahren hat, sofern nur diese Entlassungsgründe im Zeitpunkt der Entlassungserklärung tatsächlich gegeben waren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!