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Vermieterpfandrecht erlischt bei Verbringung durch den Masseverwalter

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 339 Heft 11 v. 1.11.1984

ABGB § 1101

Nur eine gerichtliche Verfügung im Rahmen eines auf die eingebrachten Sachen geführten Exekutionsverfahrens schließt das Erlöschen des Pfandrechts des Bestandgebers aus; die vom Masseverwalter veranlaßte Verbringung ist keine gerichtliche Verfügung in diesem Sinn.

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