EStG § 28
StadterneuerungsG: § 34 Abs 2
Eine Einzelassanierung gem § 1 Abs 2 StEG liegt nur dann vor, wenn die für eine Einzelassanierung vorgesehenen Zwangsmaßnahmen eingeleitet worden sind. Zu den Anschaffungskosten eines Gebäudes gehören auch Freimachungskosten, die in verhältnismäßig engem zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung des Gebäudes selbst erwachsen.