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Dienstreisezeit als Arbeitszeit

ArbeitsrechtF. D.RdW 1984, 312 Heft 10 v. 1.10.1984

I. Problemstellung

In der Praxis stellt sich vielfach die Frage, inwieweit der für Dienstreisen benötigte Zeitraum als Arbeitszeit zu bewerten ist. Ihre Beantwortung ist in zweifacher Hinsicht von Bedeutung: Zum einem entscheidet sie über die entgeltmäßige Behandlung solcher Zeiten, zum anderen ergeben sich aus ihr Konsequenzen im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeitszeit- und Arbeitsruhevorschriften. Demgemäß ist bei der Beurteilung der Rechtsnatur von Reisezeiten zwischen einer entgeltrechtlichen und einer arbeitszeitrechtlichen (arbeitnehmerschutzrechtlichen) Komponente zu unterscheiden. Zur ersteren ergibt sich aus der jüngsten OGH-Rechtsprechung1)1)4 Ob 49/84 , RdW 1984, 284., zur letzteren aus dem am 1. 7. 1984 in Kraft getretenen Arbeitsruhegesetz, BGBl 144/1983, ein aktueller Anlaß für eine einschlägige Untersuchung.

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