KSchG § 13
ZPO §§ 226, 396
Die Rechtsfrage, ob bei einem Verbrauchergeschäft die vom Unternehmer unter Geltendmachung des Terminsverlustes eingebrachte Klage nur dann schlüssig ist, wenn sie Behauptungen über die Voraussetzungen des § 13 KSchG enthält, hat erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit und Rechtsentwicklung.