I. Begriff
Nach Leasing und Factoring hat ein weiterer Vertrag amerikanischer Provenienz in Europa Fuß gefaßt, der Franchisevertrag1). Dieses besondere Verfahren des Waren- bzw Dienstleistungsvertriebs hat einen wahren „Franchise Boom“ in den USA ausgelöst, wo ca ein Drittel des gesamten Einzelhandelsumsatzes über Franchising abgewickelt wird. Auf Grund der in der Praxis auftretenden vielfältigen Erscheinungsformen des Franchising ist es schwierig, induktiv eine überzeugende Begriffsbestimmung zu finden. Das deutsche Bundesarbeitsgericht definiert Franchising wie folgt2): „In seiner verkehrstypischen Ausgestaltung wird durch den Abschluß eines Franchise-Vertrages ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Franchise-Nehmer und dem Franchise-Geber begründet, durch das der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer gegen Entgelt das Recht einräumt, bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen unter Verwendung von Name, Marke, Ausstattung usw sowie der gewerblichen und technischen Erfahrungen des Franchise-Gebers und unter Beachtung des von diesem entwickelten Organisation- und Werbungssystems zu vertreiben, wobei der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer Beistand, Rat und Schulung in technischer und verkaufstechnischer Hinsicht gewährt und eine Kontrolle über die Geschäftstätigkeit des Franchise-Nehmers ausübt.“3) Für die Vertragsparteien werden auch manchmal die „Originalbezeichnungen“ Franchisor (Franchisegeber) und Franchisee (Franchisenehmer) verwendet. Charakteristisch für jedes Franchisesystem ist die straffe Organisation, die Franchisenehmer bleiben aber selbständige Unternehmer, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln. Zu ergänzen ist noch, daß Franchisegeber und Franchisenehmer durch ein dynamisches Schuldverhältnis miteinander verbunden sind, das den Franchisegeber zB verpflichtet, sein System dauernd zu verbessern und damit den jeweiligen Marktgegebenheiten anzupassen. Weiters ist Franchising eine vertikale Vertriebsmethode, dh Franchisegeber und Franchisenehmer stehen auf verschiedener Wirtschaftsstufe (Produzent/Händler, Großhändler/Einzelhändler etc).