EStG § 34
Aufwendungen für eine Haushaltshilfe können dann nicht zu einer Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung fuhren, wenn die Einkommensverhältnisse beider in Haushaltsgemeinschaft lebender Ehegatten die Beschäftigung einer Haushaltshilfe nicht als außergewöhnlich erscheinen lassen.